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   BVerwG, 15.12.2016 - 9 A 12.16 (9 A 8.15)   

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BVerwG, 15.12.2016 - 9 A 12.16 (9 A 8.15) (https://dejure.org/2016,51378)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2016 - 9 A 12.16 (9 A 8.15) (https://dejure.org/2016,51378)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 9 A 12.16 (9 A 8.15) (https://dejure.org/2016,51378)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge betreffend die Würdigung einer Protokollerklärung zur Schaffung hauptamtlicher Wachabteilungen für die Elbquerung durch den Senat; Gerichtliche Kenntnisnahme des Vortrags zur Erforderlichkeit einer Einbeziehung des Klimawandels in die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge betreffend die Würdigung einer Protokollerklärung zur Schaffung hauptamtlicher Wachabteilungen für die Elbquerung durch den Senat; Gerichtliche Kenntnisnahme des Vortrags zur Erforderlichkeit einer Einbeziehung des Klimawandels in die ...

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge betreffend die Würdigung einer Protokollerklärung zur Schaffung hauptamtlicher Wachabteilungen für die Elbquerung durch den Senat; Gerichtliche Kenntnisnahme des Vortrags zur Erforderlichkeit einer Einbeziehung des Klimawandels in die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 9 A 12.16
    Der Senat hat den Vortrag der Klägerin zur Erforderlichkeit einer Einbeziehung des Klimawandels in die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Kenntnis genommen und ihn bei seiner Entscheidung berücksichtigt, wie sich aus Rn. 180 des in Bezug genommenen Urteils BVerwG 9 A 9.15 ergibt.

    Darüber hinaus hat sich der Senat in seinem Parallelurteil vom 28. April 2016 in der Sache BVerwG 9 A 9.15 (Rn. 38) mit dem Vortrag der Klägerin zu dem Begriff der Anfechtung in Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2011/92/EU auseinander gesetzt und unter Hinweis auf die Gründe des Urteils vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 - (BVerwGE 141, 282 Rn. 36) an seiner Auffassung festgehalten, durch Planergänzung oder in einem ergänzenden Verfahren behebbare Mängel des Planfeststellungsbeschlusses führten auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Unionsrechts eindeutig nicht zu dessen Aufhebung, sondern es habe mit der Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit sein Bewenden.

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 9 A 12.16
    Durch sein Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683] - hat der Europäische Gerichtshof seine bereits in dem Urteil vom 12. Mai 2011 - C-115/09 [ECLI:EU:C:2011:289], Trianel - angelegte Sichtweise ausdrücklich bestätigt.
  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 9 A 12.16
    Durch sein Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683] - hat der Europäische Gerichtshof seine bereits in dem Urteil vom 12. Mai 2011 - C-115/09 [ECLI:EU:C:2011:289], Trianel - angelegte Sichtweise ausdrücklich bestätigt.
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 9 A 12.16
    Der Senat hat im Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 30.10 - (Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 33 Rn. 23; ebenso BVerwG, Urteile vom 2. Oktober 2013 - 9 A 23.12 - Buchholz 451.91 Europ. UmwR Nr. 55 Rn. 21 ff. und vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 41) begründet, dass auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein Rechtsbehelf durch das nationale Recht davon abhängig gemacht werden könne, dass der Kläger eine Rechtsverletzung geltend mache.
  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 59.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 9 A 12.16
    Die Rüge, die Klägerin habe sich entgegen der Ausführungen des Senats "punktgenau" mit der vom Senat in Bezug genommenen Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 4 B 59.14 - NuR 2015, 772 Rn. 42) zur Bedeutung des Klimawandels bei der Bewertung und Entscheidungsfindung auf der Grundlage der Richtlinie 2011/92/EU auseinander gesetzt, führt nicht auf einen Gehörsverstoß.
  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 9 A 12.16
    Darüber hinaus hat sich der Senat in seinem Parallelurteil vom 28. April 2016 in der Sache BVerwG 9 A 9.15 (Rn. 38) mit dem Vortrag der Klägerin zu dem Begriff der Anfechtung in Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2011/92/EU auseinander gesetzt und unter Hinweis auf die Gründe des Urteils vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 - (BVerwGE 141, 282 Rn. 36) an seiner Auffassung festgehalten, durch Planergänzung oder in einem ergänzenden Verfahren behebbare Mängel des Planfeststellungsbeschlusses führten auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Unionsrechts eindeutig nicht zu dessen Aufhebung, sondern es habe mit der Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit sein Bewenden.
  • BVerwG, 02.10.2013 - 9 A 23.12

    Ausführungsplanung; Planänderung; Planergänzung; unterlassene UVP-Prüfung;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 9 A 12.16
    Der Senat hat im Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 30.10 - (Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 33 Rn. 23; ebenso BVerwG, Urteile vom 2. Oktober 2013 - 9 A 23.12 - Buchholz 451.91 Europ. UmwR Nr. 55 Rn. 21 ff. und vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 41) begründet, dass auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein Rechtsbehelf durch das nationale Recht davon abhängig gemacht werden könne, dass der Kläger eine Rechtsverletzung geltend mache.
  • BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07

    Entscheidung eines nunmehr zuständigen Senats über die Anhörungsrüge gegen ein

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 9 A 12.16
    Die Anhörungsrüge, über die der Senat in seiner der aktuellen Geschäftsverteilung entsprechenden Besetzung entscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2007 - 8 C 17.07 - juris Rn. 1), ist nicht begründet.
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 8.15

    Planfeststellung; Gemeinde; Klagebefugnis; Selbstverwaltungsrecht; abwehrender

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2016 - 9 A 12.16
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2016 - 9 A 8.15 - wird zurückgewiesen.
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